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Ankläger im Frankfurter Auschwitz-Prozess: Oberstaatsanwalt Dr. Hanns Großmann aus Hofheim

Vortrag von Werner Renz, Fritz Bauer Insitut, Frankfurt

29. Januar 2014


Stadtmuseum Hofheim - 20.00 Uhr
Burgstr. 11, Hofheim


Im Frühjahr 1959 führte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer einen Beschluss des Bundesgerichtshofs herbei, der das Landgericht Frankfurt am Main für die „Untersuchung und Entscheidung in der Strafsache gegen frühere Angehörige des Konzentrationslagers Auschwitz“ für zuständig erklärte.

Die Staatsanwaltschaft b. Landgericht Frankfurt am Main, geleitet von Oberstaatsanwalt Heinz Wolf, wollte jedoch das Verfahren nicht durchführen. Wolf und sein für NS-Prozesse zuständiger Abteilungsleiter, Erster Staatsanwalt Dr. Hanns Großmann, sprachen sich dafür aus, die bereits in Stuttgart und Ludwigsburg anhängigen Verfahren von den dortigen Behörden führen zu lassen und lehnten deshalb eine Übernahme der Verfahren durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ab.

Die Haltung von Wolf und Großmann war durchaus begründet. Bei der Staatsanwaltschaft b. LG Frankfurt am Main lag in Sachen Auschwitz noch keine Sachkunde vor.
Bauer setzte sich, von seinem Weisungsrecht Gebrauch machend, gegen seine nachgeordnete Behörde durch. Stuttgart und Ludwigsburg gaben ihre Verfahren nach Frankfurt ab. Unter der Leitung von EStA Großmann begannen Mitte 1959 zwei Staatsanwälte, beide mit systematischen Ermittlungen gegen Auschwitz-Personal. Im April 1963 reichte die Strafverfolgungsbehörde die Anklageschrift gegen 24 Angeschuldigte ein, unterzeichnet von EStA Großmann. Den Weg von den ersten Bedenken gegen das Verfahren (Mitte 1959) bis zum Eröffnungsplädoyer von OStA Großmann (mittlerweile befördert) vom 7. Mai 1965 zeichnet Werner Renz vom Fritz Bauer- Institut Frankfurt in seinem Vortrag von nach.

In Kooperation mit dem Stadtmuseum Hofheim